ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Geltungsbereich
Die Incognito Security GmbH & Co.KG (in Folge als Incognito
bezeichnet) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage
der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die von Incognito zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen, das
dafür vom Auftraggeber zu erbringende Entgelt sowie allfällige
Nebenpflichten der Vertragsparteien werden in einem
Dienstleistungsvertrag konkretisiert.

2. Personal
Die Firma Incognito erbringt ihre Tätigkeit ausdrücklich als
Dienstleistungsunternehmen und bedient sich ihrer Mitarbeiter als
Erfüllungsgehilfen. Die Auswahl der Mitarbeiter und das
Weisungsrecht obliegt, außer bei Gefahr im Verzug, bei Incognito.
Die Firma Incognito ist berechtigt sich zur Erfüllung ihrer
Verpflichtungen anderer Unternehmen welche gem. §34 a Abs. 1GewO
zugelassen sind, zu bedienen.

3.(a) Pauschalangebot
Incognito erstellt grundsätzlich keine Pauschalangebote. Ändert sich
die Anforderung des Auftraggebers, so ändert sich auch das dafür zu
verrechnende Entgelt.

3.(b) Fälligkeit
Das Entgelt für den Vertrag ist, soweit nicht anders vereinbart, nach
dem auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziel zu zahlen.

3.(c) Verzug
Bei Verzug werden die gesetzlich üblichen Zinsen und die
Einziehungskosten berechnet. Ab einer erfolgten schriftlichen
Mahnung behält sich Incognito rechtliche Schritte vor. Bei
Zahlungsverzug trotz Mahnung ruht die Leistungsverpflichtung der
Firma Incognito nebst seiner Haftung, ohne dass der Auftraggeber von
seiner Zahlung für die Vertragszeit oder vom Vertrag überhaupt
entbunden ist.

3.(d) Regress
Incognito behält sich das Recht vor, bei erfolgloser Mahnung seines
Auftraggebers das Entgelt vom Kunden seines Auftraggebers direkt
einzufordern. Dies gilt insbesondere für Subdienstleistungen, welche
Incognito für seinen Auftraggeber erbringt. Eine etwaige
Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Incognito und seinem
Auftraggeber wird in dem Fall aufgelöst.

4. Storno
Die Leistungsvereinbarung kann auch ohne Angabe von Gründen
schriftlich storniert werden. Je nach Zeitpunkt der schriftlichen
Übermittlung wird dem Auftraggeber teilweise oder komplett das
vereinbarte Entgelt verrechnet: Bis vier Wochen vor
Leistungserbringung ist eine Stornierung kostenlos. Bis zwei Wochen
vor Leistungserbringung sind 25% des vereinbarten Entgelts fällig. Bis
vier Tage vor Leistungserbringung sind 40% des vereinbarten Entgelts
fällig. Bis zum Tag der Leistungserbringung sind 70% des vereinbarten
Entgelts fällig.

5. Leistungsstörungen
Sollte die Erbringung der Leistung wegen höherer Gewalt oder
behördlicher Anordnung, oder sonstiger von Incognito nicht zu
vertretender Umstände nicht, oder nicht im vereinbartem Ausmaß
möglich sein, ist der Auftraggeber berechtig für die Dauer der
Leistungsstörung eine Minderung des vereinbarten Entgelts zu
begehren. Nicht erbrachte Leistungen werden von Incognito in diesem
Fall nicht verrechnet.

6. Haftung
7.(a) Personal
Incognito haftet für Personen,- und Sachschäden welche während
bzw. im ursächlichen Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung
des eingesetzten Personals (Erfüllungsgehilfen) der Firma Incognito
grob fahrlässig oder vorsätzlich schuldhaft herbeigeführt oder durch
grob fahrlässiges oder vorsätzliches schuldhaftes Verhalten oder
Unterlassen verursacht werden.

7.(b) Haftungshöhe
Es besteht keine Haftung der Firma Incognito, weder bei leichter noch
bei grober Fahrlässigkeit für Folgeschäden. Die Haftung der Firma
Incognito ist auf die jeweilige Summe der
Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Darüber hinausgehende
Forderung von Dritten übernimmt der Auftraggeber. Die Haftung ist
jedenfalls bei Sachschäden mit dem Zeitwert zum Zeitpunkt des
Schadensereignisses beschränkt.

7.(c) Geltendmachung
Der Auftraggeber ist verpflichtet jegliche Schäden unverzüglich zu
melden und schriftlich anzuzeigen. Schadenersatzansprüche sind vom
Auftraggeber bei sonstigem Verlust innerhalb einer Ausschlussfrist
von drei Monaten nach Schadenseintritt geltend zu machen.
8. Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen
Der Auftraggeber hat dabei mitzuwirken, dass alle arbeitsrechtlichen
Bestimmungen eingehalten werden. Insbesondere die Bereitstellung
eines sicheren Arbeitsumfeldes, Erste Hilfe- und
Brandschutzeinrichtungen, Pausenräume, etc.

9. Hausrecht
Zum Zwecke der Vertragsdurchführung erteilt der Auftraggeber der
Firma Incognito für die Zeit des Einsatzes das ihm zustehende
Hausrecht.

10. Geheimhaltungspflicht
Der Auftraggeber und Incognito sind sich einig, dass die
Leistungsvereinbarung vertraulich zu behandeln ist.

11. Loyalitätsklausel
Der Auftraggeber verpflichtet sich keinen Mitarbeiter den die Firma
Incognito zur Erledigung ihrer Sicherheitsaufgaben im Bereich des
Auftraggebers einsetzt, während der Laufzeit des Vertrages und sechs
Monate nach Beendigung des Vertrages abzuwerben und für Aufgaben
in seinem Unternehmen einzusetzen. Verstößt der Auftraggeber
dagegen, so verpflichtet er sich eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000
Euro für jeden abgeworbenen Mitarbeiter der Firma Incognito zu
zahlen.

12. Salvatorische Klausel
Wird ein Teil der vorgelegten AGBs nichtig so bleibt der andere Teil
gültig. Ist das unterfertigte Angebot bzw. der Dienstleistungsvertrag
im Widerspruch zu Teilen der AGBs so ist in den widersprüchlichen
Teilen dem Angebot bzw. Dienstleistungsvertrag der Vorzug zu geben.

13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Quedlinburg. Es gilt deutsches Recht.
Stand 11.01.2021